
Ermitteln Sie mit Hilfe des Energieausweises Ihren Energiebedarf und ob Optimierungen nötig sind
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Besitzer von Wohngebäuden Interessenten bei Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen. Wer die eigene Immobilie hingegen selbst nutzt, benötigt keinen Ausweis. Trotzdem kann der Ausweis in jedem Fall nützlich sein. Denn er informiert über den aktuellen Energiebedarf und gibt Aufschluss über Optimierungsmöglichkeiten.
Der Energieausweis erlaubt es, die Energieeffizienz der Heiztechnik und des Wärmeschutzes eines Gebäudes zu klassifizieren, den tatsächlichen Energiebedarf von Immobilien offenzulegen und Anreize für die Sanierung zu schaffen.
Aus dem Energieausweis können Mieter und Eigentümer ganz schnell ablesen, wie energieeffizient ein Gebäude ist: Der Energieverbrauch wird auf einen Blick sichtbar. Zudem klärt der Energieausweis darüber auf, welche Modernisierungsmaßnahmen die Immobilie energetisch weiter optimieren könnten.
Seit dem 01.01.2009 muss der Energieausweis für Gebäude immer vorgezeigt werden, wenn die Immobilie verkauft, verpachtet oder neu vermietet werden soll. Für Käufer oder Mieter schafft das maximale Transparenz: Sie können verschiedene Gebäude vor dem Vertragsabschluss gezielt in Sachen Energieeffizienz miteinander vergleichen.
Die EnEV sieht zwei Arten von Energieausweisen vor: Der Energiebedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch. Gebäudedaten wie das umbaute Volumen, die Nutzfläche, die eingebaute Wärmedämmung und Heizung fließen in die Berechnung des Primärenergieverbrauchs mit ein. Der Energieverbrauchsausweis hingegen zieht nur die Daten der in den letzten drei Jahren verbrauchten Energie zur Klassifizierung heran.
Welche Ausweisvariante für Sie in Frage kommt, legt die EnEV fest. Der Energie-bedarfsausweis eignet sich prinzipiell für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Der Energieverbrauchsausweis ist vorgesehen für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder jene Immobilien, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
Während der Energieberatung vor Ort können Sie sich den Bedarfsausweis gleich mit ausstellen lassen – in vielen Fällen müssen Sie dafür nicht einmal etwas bezahlen. Fragen Sie hierzu einfach Ihren Energieberater.
Achten Sie auf das Gütesiegel der Deutschen Energie-Agentur (dena). Nur hochwertige Energieausweise, die den Qualitätsanforderungen der dena entsprechen, erhalten dieses Siegel.
Energiebedarfsausweis
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Energieverbrauchsausweis
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